Damit ist der allgemeinen Beischlaf also der Sexuelle Akt mit vaginalem, analem oder auch oralem Verkehr gemeint. Der Geschlechtsverkehr gilt durch das Eindringen des männlichen Gliedes in eine Geschlechtsöffnung Wahlweise Vagina, Scheide, Anus oder Po der Frau, oder im Falle von Oral-Sex in den Mund, als vollzogen!

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