Im Gegensatz zu einer Scheidung wird bei der Annullierung die Ehe für ungültig erklärt, weil sie nach dem Gesetz nie bestanden hat. Eine Ehe kann in fast allen Ländern der Welt annulliert werden, wenn sich herausstellt, daß ein Ehepartner bereits bei der Eheschließung mit einer anderen Person verheiratet war – die sogenannte Bigamie. Andere Gründe für eine Ehe-Annullierung sind aber auch die verbotene Eheschließung zwischen Blutsverwandten oder eheunmündigen Partnern, zum Beispiel nicht volljährigen Jugendlichen.
Gründe für eine Ehe-Annullierung
Ein Formfehler bei der Eheschließung kann ebenso zu einer Annullierung führen wie das Verschweigen einer persönlichen Eigenschaft des einen Partners, die schon von Anfang an die Eheschließung unmöglich gemacht hätte. Zu diesen persönlichen Eigenschaften zählen schwere Sexual-Störungen, Epilepsie, seelische Krankheiten, ansteckende Krankheiten und psychische Abartìgkeìten.