Blutsverwandte sind Menschen, die innerhalb der letzten Generationen gemeinsame Vorfahren hatten. Zwischen engen Blutsverwandten ist in fast allen Ländern eine sexuelle Verbindung gesetzlich verboten. Als enge Blutsverwandte gelten Bruder und Schwester, Elternteil und Kind sowie Cousin und Cousine ersten Grades. Geschlechtliche Beziehungen zwischen diesen Verwandten bezeichnet man auch als Inzest. Der Grund für das Verbot ist in erster Linie der, daß bei Kindern, die aus solchen Beziehungen entstehen, schwere Erbschäden durch genetische Defekte auftreten können.
BLUTSVERWANDTSCHAFT Sex mit Bruder oder dem Vater ist Inzest
Diese genetischen Defekte stammen oft aus den Chromosomen beider Elternteile und führen erst in dem Kind zu einer verstärkten Schädigung. So beträgt das Erbschaden-Risiko hei einem Kind aus der Ehe zwischen Cousin und Cousine 3 Prozent. Das ist doppelt so hoch wie bei nicht blutsverwandten Eltern. Für ein Kind aus einer Inzest-Beziehung zwischen Bruder und Schwester beträgt das Risiko sogar 1O Prozent.